Satzung
Die Formalien, bitte.
Jede Partei braucht einige Regeln. Wer führt die Geschäfte, wie wird innerhalb der Partei gewählt, wie entsteht das Parteiprogramm usw. Dafür haben wir auf unserem Gründungsparteitag Satzung, Wahlordnung, Finanzordnung, Schiedsgerichtsordnung und eine Abstimmungsordnung für Initiativen beschlossen. Auf den Bundesparteitagen haben wir seitdem einige Änderungen dazu beschlossen und weitere Ordnungen beschlossen (Abwägungsordnung, Urabstimmungsordnung, Unvereinbarkeitsrichtlinie). Außerdem haben sich der Bundesparteitag, das Bundesschiedsgericht und der Bundesvorstand jeweils eine Geschäftsordnung gegeben. Hier findet Ihr jeweils die aktuell gültigen Fassungen.
Alle aktuellen Dokumente (editierbar, ZIP)
Satzung
Die wichtigsten Punkte der Satzung:
- Der Vorstand hat das Recht, einen Mitgliedsantrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Wir wollen lieber langsam, aber nachhaltig wachsen. So stellen wir sicher, dass jedes Parteimitglied sich mit unseren Werten identifiziert.
- Jedes Parteimitglied muss unseren Ethik-Kodex unterzeichnen. Verstöße gegen den Ethik-Kodex sind ein Ausschlussgrund.
- Menschen können als „Beweger*innen“ auch ohne eine Parteimitgliedschaft Einfluss auf das Programm nehmen. Dafür gibt es den Initiativprozess. Beweger*innen müssen keine Beiträge zahlen, werden aber gebeten, einen monatlichen Förderbeitrag zu leisten.
- Wir fördern Vielfalt in der Politik. Nur 31% der Bundestagsabgeordneten sind weiblich. Es gibt kaum Politiker*innen mit Migrationshintergrund oder Behinderung. Wir möchten allen Menschen in Deutschland eine Stimme geben. Deshalb haben wir beschlossen, mindestens 50% der Listen- und Gremienplätze mit Frauen zu besetzen. 25% aller Listen- und Gremienplätze sind einer Quote für Vielfalt vorbehalten – sie umfasst Menschen, die aufgrund von Rassismus, ihrer Behinderung, ihrer sexuellen Orientierung oder ihrer Geschlechtsidentität jenseits binärer Geschlechternormen diskriminiert werden.
Download: Satzung (PDF); Anhang 1: Verhaltens-Kodex
Abstimmungsordnung für Initiativen
Die wichtigsten Punkte:
- Demokratie in Bewegung stellt eine Plattform zu Verfügung, auf der auch Nicht-Parteimitglieder (sogenannte Beweger*innen) sich an der Ausarbeitung des Parteiprogramms beteiligen können.
- Drei Beweger*innen können gemeinsam eine Initiative einbringen. Die Initiative muss im Einklang mit den Werten von Demokratie in Bewegung stehen.
- Das Initiativprinzip besteht aus drei Phasen: 1. Unterstützungsphase, 2. Diskussionsphase, 3. Abstimmungsphase.
In der Unterstützungsphase muss die Initiative eine bestimmte Anzahl von (virtuellen) Unterschriften durch andere Beweger*innen sammeln. Nur wenn das Quorum erfüllt wird, geht die Initiative in die nächste Runde.
In der Diskussionsphase wird über die Initiative und alternative Vorschläge diskutiert.
In der Abstimmungsphase wird über die Initiative abgestimmt. Bei einfacher Mehrheit wird sie den Parteimitgliedern als Empfehlung vorgelegt. Die Parteimitglieder sind angehalten, die durch das Initiativprinzip entstandenen Empfehlungen zu übernehmen.
Ein Prüfungsteam überprüft die Vereinbarkeit der Initiativen mit den Werten von Demokratie in Bewegung. Bei Konflikten entscheidet ein Kuratorium aus zufällig ausgewählten Beweger*innen und Mitgliedern.
Download: Abstimmungsordnung für Initiativen (PDF)
Wahlordnung
Die wichtigsten Punkte:
- Für unsere Wahllisten gelten eine Frauenquote und eine Quote für Vielfalt (siehe oben).
- Bei jedem Platz wird für jede Quote geprüft, ob die bisher gewählten Plätze quotiert wären, wenn keine Person aus der entsprechenden Gruppe gewählt würde. Wenn nicht, ist der Platz einer Person aus dieser Gruppe vorbehalten. Damit ist insbesondere der erste Platz einer Liste einer Frau vorbehalten. Die Vielfaltsquote wird so berechnet, dass spätestens der dritte Platz einer Liste einer Person mit Vielfalt vorbehalten ist.
Auch für die Wahl aller Gremien, insbesondere der Vorstände, gelten diese Quoten. - Wenn sich für eine der beiden Gruppen (Frauen oder Vielfalt) nicht mehr genug Kandidat*innen finden, besteht die Möglichkeit, die Quote auszusetzen. Die betroffene Gruppe kann mit einfacher Mehrheit widersprechen.
- Die Wahl erfolgt durch Zustimmung oder Ablehnung der Bewerber*innen auf dem Stimmzettel.
Download: Wahlordnung (PDF)
Finanzordnung
Die wichtigsten Punkte:
- Der monatliche Mitgliedsbeitrag für Parteimitglieder beträgt 10€. Personen, die diesen Betrag nicht leisten können, können einen reduzierten Mitgliedsbeitrag von mindestens 3€ pro Monat beantragen. Die Mitglieder werden gebeten, freiwillig einen Beitrag von 1% ihres Nettoverdienstes zu leisten.
- Bundespartei und Landesverbände dürfen Spenden nur von natürlichen Personen annehmen, also nicht von Firmen, Gesellschaften, etc.).
Download: Finanzordnung (PDF)
Schiedsgerichtsordnung
Die wichtigsten Punkte:
- Schiedsgerichte bestehen aus 3 Richter*innen und 2 Ersatzrichter*innen.
- Vor der Anrufung eines Schiedsgerichts muss ein Schlichtungsversuch erfolgen.
- Entscheidungen werden mit einfacher Mehrheit getroffen.
Download: Schiedsgerichtsordnung (PDF)
Unvereinbarkeitsrichtlinie
Die wichtigsten Punkte:
- Mit Organisationen und deren Personen, die in der Richtlinie aufgelistet sind, lehnt DiB die Zusammenarbeit komplett ab.
- Da dieses Umfeld sehr dynamisch ist, wird diese Liste daher immer mal wieder entsprechend aktualisiert.
Download: Unvereinbarkeitsrichtlinie (PDF)
Abwägungsordnung für die Agora
Die wichtigsten Punkte:
- Demokratie in Bewegung stellt eine Plattform zu Verfügung, auf der auch Nicht-Parteimitglieder (sogenannte Beweger*innen) sich an der Ausarbeitung von parteistrategischen Entscheidungen beteiligen können.
- Parteimitglieder und Beweger*innen können eine Frage einbringen. Die Frage muss im Einklang mit den Werten von Demokratie in Bewegung stehen.
- Das Abwägungsprinzip besteht aus drei Phasen: 1. Unterstützungsphase, 2. Diskussionsphase, 3. Abstimmungsphase.
In der Unterstützungsphase muss die Frage eine bestimmte Anzahl von (virtuellen) Unterschriften durch andere Beweger*innen sammeln. Nur wenn das Quorum erfüllt wird, geht die Abwägung in die nächste Runde.
In der Diskussionsphase können Lösungsvorschläge eingebracht werden und es wird über die Frage und die Lösungsvorschläge diskutiert.
In der Abstimmungsphase wird über die Frage und die Lösungsvorschläge abgestimmt, allerdings dürfen nur Parteimitglieder abstimmen. Bei einfacher Mehrheit und Erreichung eines Quorums ist die Abwägung angenommen, vorbehaltlich einer 2-wöchigen Vetofrist des Bundesvorstandes.
Ein Prüfungsteam überprüft die Vereinbarkeit der Fragen mit den Werten von Demokratie in Bewegung.
Download: Abwägungsordnung (PDF)
Urabstimmungsordnung
Die wichtigsten Punkte:
- Die Urabstimmung erfolgt bei Beschlüssen nach § 12 Abs. 1 der Satzung (Auflösung der Bundespartei oder Verschmelzung mit einer anderen Partei).
Download: Urabstimmungsordnung (PDF)
Verlauf
Hier kannst du die Entwicklung dieser Dokumente nachvollziehen