“Körpergewicht” und “körperliches Erscheinungsbild” dürfen kein Diskriminierungsgrund sein.

DEMOKRATIE IN BEWEGUNG versteht sich als Vielfaltspartei, die sich für marginalisierte Gruppen und gegen Diskriminierung einsetzt. Dafür haben wir eine Vielfaltsquote, für deren Zugehörigkeit Betroffene nicht einmal eine Begründung angeben müssen. Das ist Inklusion bei DiB! Das muss auch in der Bundespolitik vorangetrieben werden. Dafür haben wir in Deutschland das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG), das „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität verhindern und beseitigen soll“.

Die Debatte, ob der Begriff „Rasse“ in deutschen Gesetzestexten angebracht ist oder nicht, wollen wir an dieser Stelle nicht führen. Uns bei DiB geht dieses Gesetz allerdings noch nicht weit genug. Deshalb haben drei unserer Mitglieder eine Initiative (https://abstimmen.bewegung.jetzt/initiative/301-anderung-des-allgemeinen-gleichbehandlungsgesetzes-agg) gestartet, dieses Gesetz auszuweiten. Sie fordern die Aufnahme des Körpergewichtes und des körperlichen Erscheinungsbildes in den Begriffskatalog des AGG. Auch Menschen mit vergleichsweise niedrigem oder hohem Körpergewicht sind in unserer Gesellschaft Diskriminierung ausgesetzt. Dabei geht es auch um abfällige Blicke und blöde Sprüche, aber nicht nur. Es geht beispielsweise um normierte Sitze in öffentlichen Verkehrsmitteln, um die Breite von Gängen in Zügen, um den Zugang zu einem Hotel und so weiter. Dabei ist unerheblich, wovon das Körpergewicht ein Resultat ist, wie beispielsweise Lipödem, Schilddrüsenerkrankungen oder Depressionen. Es kann in Einzelfällen durch den Diskriminierungsgrund „Behinderung“ im AGG abgedeckt sein, muss es aber nicht. Dennoch leiden diese Menschen, und zwar oftmals doppelt. Einerseits durch die Krankheiten selbst, durch die die Abweichung vom „Normalgewicht“ entsteht, andererseits durch Diskriminierungen und gesellschaftliche Stigmatisierung. 

Ähnlich verhält es sich beim körperlichen Erscheinungsbild. Wir alle kennen sogenannte Blondinenwitze, haben sie vielleicht selbst schon gemacht. Sie wirken harmlos, aber in der Sprache ist letztlich nichts harmlos. Alle noch so leichtfertigen Sprüche machen etwas mit den Menschen. Ein anderes Beispiel sind Veränderungen des äußeren Erscheinungsbildes auf Grund von Unfällen, Tumoren oder Krankheiten wie Rosazea, die die körperliche Funktionalität ansonsten nicht beeinträchtigen. Man würde etwas derartiges wohl als „Entstellung“ bezeichnen, doch möchten wir uns schon von der Benutzung dieses Begriffes distanzieren. Das äußere Erscheinungsbild darf kein Grund für Diskriminierung sein. Jeder Mensch ist einzigartig und wert, diskriminerungsfrei leben zu dürfen. Dafür setzen wir von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG uns ein.

Wir gehen dabei selbst voran und akzeptieren die Menschen auch ohne die gesetzliche Anerkennung von körperlichen und anderen Gegebenheiten. Wir gehen voran und setzen uns für die Belange aller Menschen ein, wir machen sie sichtbar, wir nehmen sie in unserer Mitte auf und geben ihnen eine Stimme. Dafür haben wir unter anderem die Vielfaltsquote, dafür sind wir DiB.