Paritätsgesetz: Brandenburg und Thüringen gehen voran

Das Bild zeigt den leeren deutschen Bundestag

Nach Brandenburg hat nun auch der thüringische Landtag ein Paritätsgesetz verabschiedet. Künftig müssen die Wahllisten bei den Landtagswahlen in alternierender Reihenfolge zur Hälfte mit Männern und Frauen besetzt sein. Der Thüringer Landtag macht damit einen wegweisenden Schritt. Mit einem Frauenanteil von 40,6 Prozent ist das Parlament bereits bundesweit Spitzenreiter.


Eine Lücke schließt das Paritätsgesetz in Thüringen jedoch nicht, es sieht keine Regelungen für die paritätische Besetzung der Wahlkreismandate vor. So könnten die Parteien weiterhin überwiegend Männer in den Kampf um Direktmandate schicken.


Das Paritätsgesetz in Thüringen wird voraussichtlich erst zur übernächsten Landtagswahl 2024 gelten. Die befürwortenden Parteien rechnen mit einer Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz, wie sie bereits von der Piratenpartei in Brandenburg eingereicht wurde. Jedoch geht man davon aus, dass Artikel 3, Absatz 2 im Grundgesetz, wonach der Staat die Benachteiligung von Frauen beseitigen muss, für ein Paritätsgesetz spricht.


DEMOKRATIE IN BEWEGUNG setzt sich für Geschlechtergerechtigkeit in der Politik ein. Dazu gibt es in Deutschland klaren Handlungsbedarf. Obwohl Frauen fast 51 Prozent der Gesamtbevölkerung ausmachen, sind sie in allen politischen Parlamenten nur mit einem deutlich geringeren Anteil vertreten. Der Frauenanteil im Bundestag ist beispielsweise nach dem bisherigen Höchstwert von 36,3 Prozent in 2013, auf 30,9 Prozent in der aktuellen Legislaturperiode gesunken.


DEMOKRATIE IN BEWEGUNG fordert daher auch auf Bundesebene ein Paritätsgesetz, das eine angemessene Repräsentation von Frauen*, nicht-binären Personen und Männern in den Parlamenten sicherstellt.

Nimm an der Diskussion zu diesem Beitrag teil: marktplatz.dib.de