„Ich bin der Überzeugung: Alle Menschen, die dazu in der Lage sind, müssen wählen dürfen”, sagte Andrea Nahles im Juli 2016 anlässlich der Veröffentlichung einer Studie des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales zum aktiven und passiven Wahlrecht von Menschen mit Behinderungen. Danach kam erst einmal nichts.
Über 80.000 Menschen konnten bei der vergangenen Bundestagswahl nicht wählen. Und es wird wohl bei der Europawahl 2019 nicht anders sein. Denn obwohl die Regierungsparteien sich im Koalitionsvertrag auf ein inklusives Wahlrecht verständigt haben, lässt die Gesetzesänderung weiter auf sich warten.
Das aktuelle Wahlrecht schließt pauschal alle Menschen vom aktiven und passiven Wahlrecht aus, die „in allen Angelegenheiten“ eine Betreuung haben. Die BMAS-Studie wies nach, dass diese Menschen nicht unbedingt schwer beeinträchtigt sind. Viele lassen sich auf eigenen Wunsch – aus Selbstschutz – voll betreuen. Sie sind aber informiert, entscheidungsfähig und wollen wählen!
Politische Teilhabe für alle!
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG fordert die vollständige und zügige Umsetzung der UN-Konvention über die Rechte der Menschen mit Behinderungen, die auch die gleichen politischen Rechte vorsieht. Denn das Wahlrecht ist ein Menschenrecht.
14 EU-Staaten haben ihr Wahlrecht unabhängig von der Rechts- und Handlungsfähigkeit oder der Betreuung einer Person geregelt. Oder es muss eine richterliche Entscheidung, explizit für den Wahlrechtsausschluss, vorliegen. Deutschland kann und muss endlich nachziehen!
Ein inklusives Wahlrecht wäre aber nur ein nächster Schritt. Auch der Ablauf von Wahlen muss so gestaltet werden, dass alle teilnehmen können. Das heißt auch barrierefreie Zugänge zu den Wahllokalen zu schaffen und Wahlinformationen auch in einfacher Sprache zu veröffentlichen. Anforderungen, die auch ältere Menschen, Menschen mit Lese-Rechtschreib-Schwäche oder Menschen, deren Muttersprache nicht Deutsch ist, helfen würden.