Die Demokratie – unser höchstes Gut. Auch in Ausnahmezeiten.

Das Bild zeigt Justitia.

Jede*r Bürger*in dieses Landes hat per Grundgesetz das Recht auf Leben körperliche Unversehrtheit. Dazu zählt für uns von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG auch der Schutz vor den gesundheitlichen Folgen einer Pandemie. Deshalb befürworten wir alle medizinisch notwendigen Maßnahmen, die dazu dienen, die Schwächeren in dieser Pandemie zu schützen: Hier geht es vor allem um Menschen mit chronischen Erkrankungen, Behinderungen und ältere Bürger*innen. Solidarität mit denjenigen zu zeigen, die besonders gefährdet sind, ist für uns das Gebot der Stunde. 

Dennoch ist es ein berechtigtes Anliegen, die von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen kontinuierlich kritisch zu hinterfragen und genau zu schauen, dass die neu geschaffenen oder geänderten Gesetze unsere Freiheitsrechte nicht unverhältnismäßig einschränken, denn  nur das mildeste Mittel ist vom Grundsatz der Verhältnismäßigkeit gedeckt. Besonderes Augenmerk gilt hierbei der Einhaltung rechtsstaatlicher Prinzipien, vor allem der Gewaltenteilung, auf der unsere Demokratie fußt. Das Parlament darf nicht, wie in Ungarn passiert, seine eigene Handlungsfähigkeit dauerhaft und ohne die Möglichkeit der Kontrolle beschneiden, damit die Exekutive völlig unabhängig von der Legislative agieren kann. Das sehen wir in Deutschland bisher nicht, behalten es aber wachsam im Auge. 

 

Einschränkungen der Grundrechte

Um die Pandemie einzudämmen, waren auch Eingriffe in einige Grundrechte notwendig. Konkret geht es um folgende: 

Allgemeine Handlungsfreiheit:

Sie ist das Recht alles zu tun, soweit es die Rechte anderer nicht einschränkt. Sie ist im Moment beispielsweise dadurch eingeschränkt, dass wir Familie und Freunde nicht treffen dürfen. Das tun wir allerdings zu ihrem unserem Schutz. (Recht auf körperliche Unversehrtheit)

Versammlungsfreiheit: 

Versammlungen sind im Moment  soweit eingeschränkt, dass es fast einem  Versammlungsverbot gleichkommt. Das ist ein extremer Eingriff ein  elementares demokratisches Grundrecht.  Fridays For Future demonstriert deshalb im Moment online. Einige Verfassungs- und Verwaltungsgerichte haben dieses de  facto Verbot in seiner Allgemeinheit verworfen und geurteilt, dass möglich sein muss, öffentliche Versammlungen unter Beachtung gewisser  Regeln abzuhalten. Für uns ein deutliches Zeichen, dass unser  Rechtsstaat nach wie vor funktioniert.

Glaubensfreiheit: 

Die Möglichkeit, Zusammenkünfte in Religionsstätten abzuhalten und  daran teilzunehmen, ist ebenfalls stark beeinträchtigt, auch wenn  Livestreams oder Radioübertragungen einen gewissen Ersatz bieten können.  Sobald der Schutz der Teilnehmer garantiert werden kann, sollte auch  hier eine Neubewertung erfolgen.

Freizügigkeit:

Die Freizügigkeit gewährt uns allen das Recht, uns frei im Bundesgebiet zu bewegen sowie ein- und auszureisen. Das ist im Moment nicht mehr in vollem Umfang gegeben. So sind beispielsweise Inseln gesperrt und jedes Verlassen der eigenen Vier Wände soll zweckmäßig sein. 

 

Wir müssen wachsam beobachten.

Trotz dieser massiven Eingriffe, sind wir aber der Meinung, dass man nicht davon sprechen könne, dass die Grundrechte nicht mehr gelten. Art. 19 Abs. 2 verhindert zudem, dass die Grundrechte in ihrem Wesensgehalt angetastet werden. 

Nichtsdestotrotz müssen wir darauf achten, dass der Staat nur in gerechtfertigter Weise in unsere Grundrechte eingreift. Dazu gehört auch, auf Basis wissenschaftlicher Fakten, die mit Anhalten der Pandemie immer mehr und belastbarer werden, zu überprüfen, ob die jeweiligen Einschränkungen noch verhältnismäßig sind oder ob die Intensität den Nutzen bereits überwiegt. 

Deshalb fordern wir von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG: 

  1. Die Änderungen des Arbeitszeitengesetzes müssen zurückgenommen werden. 
     
  2. Zur Aufarbeitung und Bewertung der Pandemie, ihrer Folgen sowie der getroffenen Maßnahmen muss der Bundestag eine unabhängige Expertenkommission verschiedener Disziplinen einsetzen, an deren Ende ein zu veröffentlichender Bericht steht. 
     
  3. Auf Basis der Erkenntnisse des so erarbeiteten  Berichts debattiert der Deutsche Bundestag ohne Zeitdruck oder andere einschränkende Rahmenbedingungen, jedoch zügig über die wegen der Krise getroffen Maßnahmen. Dabei werden alle neu gemachten Gesetze und Gesetzänderungen ausnahmslos eingehend geprüft und gegebenenfalls vollständig verworfen, angepasst oder unverändert dauerhaft übernommen.