I want to go when I want. It is tasteless to prolong life artificially. I have done my share, it is time to go. I will do it elegantly.
(Ich möchte gehen, wann ich will. Es ist geschmacklos, Leben künstlich in die Länge zu ziehen. Ich habe meinen Teil geleistet, jetzt ist es Zeit zu gehen. Ich werde es würdevoll machen.)
– Albert Einstein – Last words after refusing surgery, on 18th April 1955)-
Über das eigene Ende selbst entscheiden
Wo immer ich über Sterbehilfe sprechen möchte, stoße ich auf verwirrte Gesichter. Sterben müssen wir alle – aber doch nicht mit Hilfe?! „Warum eigentlich nicht?“, stelle ich dann die Gegenfrage und weise dezent darauf hin, dass in unserem Grundgesetz bereits der erste Artikel die Würde des Menschen schützt. Jede*r von uns kann sein Leben frei gestalten.
Warum also sollte nicht jeder Mensch auch frei entscheiden können, wann sein Leben endet und wie?
Rechtliche Situation
Hierüber streitet in Deutschland die Politik seit Jahren. Während andere Länder, wie die Niederlande, Belgien und die Schweiz, schon sehr viel weiter sind, hat man hierzulande anno 2015 extra das Strafrecht verschärft. Nun ist es nicht mehr straffrei möglich, anderen Menschen beim Sterben zu helfen oder Mittel zur Verfügung zu stellen, die das Sterben erleichtern.
Im Spätherbst 2017 entschied das Bundesverwaltungsgericht (BVerwG), dass Zugang zu einem Betäubungsmittel, das eine schmerzlose Selbsttötung ermöglicht, in extremen Ausnahmesituationen nicht verwehrt werden darf. Die Reaktion der Politik war einfach: die Bundesgesundheitsminister – damals Gröhe, danach Spahn – wiesen das Amt für Arzneimittel und Medizinprodukte an, die eingehenden Anträge nicht zu bearbeiten. Der Sterbehilfeverein Dignitas hat daraufhin Strafanzeige gegen Spahn gestellt und wirft ihm Meineid und Rechtsbeugung vor.
In der Folge gingen mehrere Klagen von Patienten*innen beim BVerfG ein, die genau dieses Mittel fordern. Die Anhörung zur Sterbehilfe fand bereits im April 2019 statt. Zur Zeit wird deshalb mit Spannung das Urteil des BVerfG erwartet.
Wir von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG fordern ganz klar eine professionelle aktive Sterbehilfe für alle Menschen!
Übrigens: Die ersten Antragsteller sind bereits würdelos gestorben. Für sie kommt die Entscheidung aus Karlsruhe zu spät!