Wie transparent muss die Bundestagsverwaltung bei der Kontrolle von Parteifinanzen sein? Diese Frage hat am 26. April 2018 das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg (OVG-BB) beschäftigt.
Der gemeinnützige Verein Parlamentwatch, der die Online-Plattform abgeordnetenwatch.de betreibt, hatte im März 2016 auf die Herausgabe von Unterlagen zur Parteienfinanzierung aus den Jahren 2013 und 2014 geklagt. In erster Instanz gewann abgeordnetenwatch.de vor dem Berliner Verwaltungsgericht, die Bundestagsverwaltung legte jedoch Berufung ein. In der mündlichen Verhandlung dazu konnte das OVG-BB der Argumentation, dass das Offenlegen der Informationen die Vertraulichkeit der Parteien verletzen würde, nicht folgen. Bei der Urteilsverkündung stärkte das Gericht die Auffassung von Parlamentwatch, nach der das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) anzuwenden ist. Es ermöglicht den Bürger*innen Zugang zu amtlichen Informationen und damit eine öffentliche Kontrolle von Bundesbehörden. Im aktuellen Fall möchte Parlamentwatch recherchieren, ob die Verwaltung fragwürdigen Parteispenden tatsächlich nachgeht und wie entschlossen sie dabei vorgeht.
Parteispenden: Mehr Transparenz ist notwendig
DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterstützt das Anliegen für mehr Transparenz in der Politik und Verwaltung. Eine öffentliche Kontrolle durch Medien und Bürger*innen ist ein wichtiger Maßstab für die Demokratie.
Insbesondere die Parteienfinanzierung ist ein undurchsichtiger Dschungel. Immer wieder spenden Unternehmen große Summen an Parteien und beeinflussen dadurch die politische Agenda. Ein beliebtes Instrument ist das Partei-Sponsoring. Dabei bezahlen Unternehmen Parteien für bestimmte Dienstleistungen – beispielsweise für einen Stand auf dem Parteitag. Diese Dienstleistungen müssen, im Gegensatz zu Parteispenden, nicht einzeln in den Rechenschaftsberichten aufgeführt werden.
DiB fordert ein Verbot von Partei-Sponsoring, eine Begrenzung bei privaten Spenden und geht in Sachen Transparenz mit gutem Beispiel voran: Die Partei nimmt keinerlei finanzielle Zuwendungen oder Sachspenden von Unternehmen an. Alle privaten Einzelspenden über 1.000 Euro werden unter Angabe der Summe und des Namens veröffentlicht.
Wie geht es weiter?
Ob die Bundestagsverwaltung nun dem Urteil nachkommt und die internen Dokumente zu den Parteispenden an Parlamentwatch aushändigt ist fraglich. Es kann noch Revision gegen die Entscheidung eingelegt werden.
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Mehr Informationen
Pressemittteilung „OVG: Parteiengesetz verdrängt Informationsfreiheitsgesetz nicht“: https://www.berlin.de/gerichte/oberverwaltungsgericht/presse/pressemitteilungen/2018/pressemitteilung.696683.php
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