Unser Ethik-Kodex
Politik im Dienste der Menschen
Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Jedes Parteimitglied muss daher unseren Ethik-Kodex unterschreiben. In ihm verpflichten wir uns zu unseren Werten, zu demokratischer Beteiligung und zu Transparenz. Verstöße gegen den Ethik-Kodex können als parteischädigendes Verhalten gewertet werden und können zum Parteiausschluss führen.
Ethik-Kodex von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG
Beschlossen am 29. April 2017
Geändert am 26. November 2017
Geändert am 27. August 2018
Die Mitgliedschaft bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG geht einher mit einem ethischen Bekenntnis zu den zentralen Werten der Partei, das von allen Personen abzugeben ist, die Mitglied bei DEMOKRATIE IN BEWEGUNG werden wollen.
Wir streben an, die Politik wieder in den Dienst der Menschen zu stellen. Unsere unveräußerlichen Grundwerte sind: Gerechtigkeit, Demokratie, Mitbestimmung und Transparenz, Weltoffenheit und Vielfalt sowie Zukunftsorientierung und Nachhaltigkeit.
Als Mitglied von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gehe ich die Verpflichtung ein,
- dafür zu sorgen, dass die Beteiligung stets ungezwungen und freiwillig erfolgt und allen Personen gleichermaßen offen steht – unabhängig von Geschlecht, sexueller Ausrichtung, Hautfarbe, Herkunft, Vermögen, Religionszugehörigkeit, Behinderung, etc. – die sich ebenfalls zu den zentralen Werten von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG bekennen.
- zu fordern und zu respektieren, dass jede vor oder nach den Wahlen mit irgendeiner anderen politischen Gruppierung getroffene Absprache demokratisch legitimiert werden muss, indem auf der jeweiligen territorialen Vertretungsebene eine Abstimmung unter den jeweiligen Mitgliedern und Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG stattfindet.
- zu fordern und zu respektieren, dass soweit mit ihrem Gewissen vereinbar, sich alle gewählten Amtsträger*innen bei Entscheidungen und Abstimmungen als Fürsprecher*innen dem offenen und demokratischen Prozess der Teilhabe unter den Beweger*innen von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG unterordnen.
- die Partei als eine Plattform zu errichten, mit der gewährleistet wird, dass Politik nicht mehr im Dienst privater Interessen steht, weshalb alle gewählten Mandatsträger*innen im Europaparlament, dem Bundestag und den Landesparlamenten und bezahlte interne Funktionsträger*innen in Vollzeit Folgendes akzeptieren (wobei die Punkte a und c nicht auf Mandate anzuwenden sind, die in Teilzeit ausgeübt werden):
- a. die Verpflichtung, die Ausübung des Amtes oder Mandates in den Mittelpunkt der eigenen Tätigkeit zu stellen.
- b. die Verpflichtung, alle Nebeneinkünfte in ihrer exakten Höhe offenzulegen.
- c. die Verpflichtung, während der Ausübung des Amtes oder Mandates keinerlei entgeltliche Nebentätigkeiten auszuüben bzw. solche, die vor Antritt des Amtes oder Mandates bestanden, innerhalb einer Frist von drei Monaten zu beenden bzw. für die Zeit der Amts- oder Mandatsausübung ruhen zu lassen.
- d. die Verpflichtung zu Transparenz und Rechenschaftspflicht während ihrer Tätigkeit als Vertreter*in; dies bedeutet konkret
- i. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Kontakte mit Lobbyist*innen (d.h. Personen, die von Verbänden, Unternehmen und Nichtregierungsorganisationen direkt, z.B. als Vorstände, Geschäftsführende oder Mitarbeiter*innen oder indirekt, z.B. über Agenturen oder Kanzleien, mit der Ansprache von politischen Entscheidungsträger*innen beauftragt sind) mit Nennung der Personen, Organisation, des Themas und Datums.
- ii. eine Verpflichtung zur Offenlegung aller Dienstreisen unter Angaben des Grundes der Reise, auf wessen Einladung die Reise erfolgt, wer die Kosten trägt und ob die Dienstreise mit einer privaten Reise verbunden ist.
- e. die Verpflichtung, in den drei Jahren nach Beendigung der Aufgabe als Vertreter*in keinerlei entgeltliche Tätigkeit in Unternehmen, Verbänden oder anderen Organisationsformen der Interessenvertretung zu übernehmen, die zu einem erheblichen Teil aus Lobbyarbeit besteht.
- f. die Verpflichtung, als Abgeordnete keinerlei Geldspenden anzunehmen bzw. diese an die zuständige Parteiorganisation weiterzuleiten. Geldwerte Leistungen müssen ab einem Wert von 500 Euro ebenfalls über die Partei abgewickelt werden.
- g. die Verpflichtung zu einer zeitlichen Befristung von zwei Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. acht Jahren (bei internen Funktionen), die in Ausnahmefällen bis zu einer Höchstdauer von drei Legislaturperioden (bei Mandaten) bzw. 12 Jahren (bei internen Funktionen) verlängert werden kann. Eine Ausnahme muss von der betreffenden Person bei den Mitgliedern beantragt werden und ist zugelassen, wenn mindestens 60% der Mitglieder der jeweiligen Untergliederung (z.B. Wahlkreis) in einer Befragung der Verlängerung zustimmen.
- h. die Verpflichtung die Vergabe öffentlicher Aufträge an Unternehmen, an denen das Mitglied der Partei oder seine Angehörigen irgendein finanzielles Interesse haben könnten, auszuschließen.
- Darüber hinaus müssen alle Personen, die von DEMOKRATIE IN BEWEGUNG in ein bestimmtes Amt in gleich welchem Organ der öffentlichen Verwaltung entsandt werden, Folgendes akzeptieren:
- a. angesichts der mit dem öffentlichen Amt einhergehenden Verantwortung dafür zu sorgen, dass die Inanspruchnahme jeglicher Art von Sonderrechten vermieden wird, außer sie sind für die Ausübung des Amtes notwendig.
- b. keine überflüssigen Ausgaben aus öffentlichen Mitteln zu tätigen, Reise- und Unterkunftskosten möglichst gering zu halten und möglichst umweltschonend zu reisen. Wird wegen Reise, Unterkunft oder Verpflegung eine Aufwandsentschädigung benötigt, so darf diese nicht höher sein als der für Beamt*innen oder sonstige Bedienstete gesetzlich festgelegte Satz bzw. bei öffentlichen Unternehmen und gleichgestellten Einrichtungen nicht höher als der Satz, der den dortigen Mitarbeiter*innen gemäß Tarifvertrag zusteht.
- c. sich bei der Erfüllung ihres Auftrags zu bemühen um eine Beteiligung ihrer Mitarbeiter*innen, ihre Befähigung zur aktiven Mitgestaltung und um Verbesserungen in der öffentlichen Einrichtung, für die sie zuständig sind, indem sie die Übernahme von Verantwortung fördern und den ihnen unterstellten Bediensteten für die erfolgreiche Erledigung ihrer Aufgaben öffentlich Anerkennung zollen. Sie verpflichten sich, die Leistungen der ihnen unterstellten Bediensteten in möglichst objektiver Weise zu beurteilen, jede Form der Diskriminierung zu bekämpfen und Mobbing am Arbeitsplatz zu verfolgen. Sie bemühen sich um eine Verbesserung des Arbeitsklimas, die Verbesserung der Arbeitsbedingungen und um ein umweltbewusstes Verhalten.
- d. sich um eine Kultur der Verbesserungen in einer öffentlichen Verwaltung, die im Dienst der Bürger*innen steht, zu bemühen, den Auftrag der Einrichtung, für die sie verantwortlich sind, an den vorgesehenen Plänen und Programmen auszurichten und zu seiner Erfüllung ethische und demokratische Werte zu verbreiten, wobei sie allen Hinweisen oder Anzeichen von Betrug oder Korruption konsequent nachgehen.
- e. in den in ihrer Verantwortung liegenden Arbeitsbereichen ein Verwaltungsklima und eine Verwaltungskultur der Transparenz, der Rechenschaftspflicht und der offenen Tür für die Bürger*innen zu schaffen bzw. zu ermöglichen und dabei autoritären und undemokratischen Verhaltensweisen entgegenzutreten.
Ich bekenne mich aus freien Stücken zu dieser Verpflichtung, habe jeden einzelnen der hier aufgeführten Punkte verstanden und trete für sie ein als beste Gewähr für den Aufbau einer gerechteren Gesellschaft.
Ich erkenne an, dass Verstöße gegen diesen Ethikkodex als parteischädigendes Verhalten und damit als Ausschlussgründe aus DEMOKRATIE IN BEWEGUNG gewertet werden.
Download: Ethik-Kodex Stand 27. August 2018